05.08.2024 InCamS@Bi
Ökodesign-Verordnung: Vom Papier in die Realität
Im Juli 2024 ist die europäische Ökodesign-Verordnung in Kraft getreten. Im IHS-Projekt InCamS@BI machen sich Expertinnen und Experten in Wirtschaftsrecht Gedanken darüber, wie die neuen Regularien in sinnvolle und für Unternehmen wirtschaftlich tragbare Maßnahmen umgesetzt werden können.
Im Innovations- und Transferprojekt InCamS@BI befassen sich die Universität Bielefeld und die Hochschule Bielefeld (HSBI) mit nachhaltigen Lösungen für die Kunststoffindustrie. Im Zentrum steht dabei die so genannte Circular Economy oder Kreislaufwirtschaft, speziell für Kunststoffe und deren Handhabung.
Dieses Thema lässt sich aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven von der Materialforschung bis zur Wirtschaftswissenschaft betrachten. Eine Disziplin kommt dabei allerdings oft zu kurz: Die des Wirtschaftsrechts. Dabei spielen gerade die rechtlichen Aspekte eine immer größere Rolle, denn die Gesetze zu Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene ändern sich derzeit rasant.
In den Transferangeboten von InCamS@BI sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen von Anfang an mitgedacht werden. Deshalb ist ein Team aus Wirtschaftsjuristinnen und -juristen fest in das Vorhaben eingebunden und beschäftigt sich intensiv mit bestehenden und kommenden Regularien – zum Beispiel mit den Vorgaben der neuen europäischen Ökodesign-Verordnung.
„Auf die Kunststoffbranche kommen in dem Zusammenhang einige Erschwernisse zu“ , erklärt Micha Steiner, der InCamS@BI als Referent für Wirtschaftsrecht begleitet. Er vermutet, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung für viele Produkte ein Mindestanteil an recyceltem Material festgelegt werden wird und dass deshalb die massentaugliche Herstellung von qualitativ hochwertigem Kunststoff-Rezyklat eines der Kernthemen der nächsten Jahre werden dürfte.
Diese und andere Entwicklungen müssen Steiner und seine Kolleginnen für InCamS@BI im Blick behalten, denn Innovationen können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie den rechtlichen Rahmenbedingungen genügen. „Deshalb ist es so wichtig, diese von Beginn an mitzudenken – und nicht erst am Ende, wenn alles schon entwickelt wurde“ , erklärt die HSBI-Wirtschaftsrechtsexpertin Prof. Dr. Christiane Nitschke, die das Team als Mentorin betreut.
Um dieses Denken zu vermitteln, beteiligt sich die InCamS@BI-Forschungsgruppe Wirtschaftsrecht zum Beispiel an den Expertenpanels des Projekts, begleitet Studierendenprojekte im Master Wirtschaftsrecht und ist als Begleitforschung in Drittmittelprojekten involviert. Gerade der Austausch mit den Unternehmen in der Region ist dem Team enorm wichtig. Zudem spielt der Transfer in Politik und Gesetzgebung eine wichtige Rolle, um die Regulierungen praxistauglicher zu gestalten. Denn: Gesetzliche Regulierung soll Innovationen nicht im Keim ersticken, sondern helfen die Chancen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung zum Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft zu nutzen und dabei Risiken zu minimieren.
Textquelle: InCamS@BI-Projektteam an der Hochschule Bielefeld